Organe sind in Ihrem Unternehmen in einer verantwortlichen Position. Geschäftsleitung, Verwaltungsrat oder auch weitere faktische Organe wie z. B. Datenschutzbeauftragte oder leitende Angestellte, können Vorwürfen und Ansprüchen ausgesetzt sein, für die sie möglicherweise persönlich haften. Selbst in einem Unternehmen mit beschränkter Haftung ist die persönliche Haftung unbegrenzt.
Die Organhaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Organe der Aktiengesellschaft
- bei einer Pflichtverletzung in ihrer Tätigkeit (bei Entscheidung und/oder Untätigkeit)
- aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- für Schadenersatz von Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder von Dritten.
Die richtige Organhaftpflichtversicherung schützt Ihr privates Vermögen, übernimmt die Kosten bei der Abwehr von Klagen und entschädigt berechtigte Ansprüche.
Soletum
