Wir gelten als ungebundene Versicherungsvermittler.
Versicherungsbroker unter Bundesaufsicht
Mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der Regelung ist neben den Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern die Führung eines zentralen Registers.
Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler (Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaft) können sich freiwillig ins Register eintragen lassen.
Unser Registereintrag
Soletum Insurance Broker AG Nr. 34405
Soletum
