Wir gelten als ungebundene Versicherungsvermittler.
Versicherungsbroker unter Bundesaufsicht
Mit
dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die
Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen
Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den
Versicherungsnehmern die Schaffung eines zentralen Registers.
Für
ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der
Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen als auch
natürlichen Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler
(Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaft) können sich
freiwillig ins Register eintragen lassen.